Wir haben zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften eingebracht. Hier ist ein kompakter Überblick.
Wir fordern:
- Schluss mit der Geburtenlotterie: Einführung einer landesweit gültigen und sozial gestaffelten Gebührensatzung für die Elternbeiträge
- Finger weg von der Großtagespflege: Beibehaltung der Art. 20 und 20a im Gesetz (hälftige Mitfinanzierung durch die Kommunen)
- Gewichtungsfaktoren im Gesetz belassen und anpassen: Die Staatsregierung will die Gewichtungsfaktoren in eine Verordnung verschieben (ohne weitere parlamentarische Kontrolle), wir wollen das nicht und fordern höhere Gewichtungsfaktoren für Kinder unter 1 Jahr und für Kinder unter 3 Jahren
- Mehr Qualität: wir wollen verbindliche Kind-Fachkraft-Relationen und mehr Förderung für Leitungsaufgaben und Aufgaben wie Elterngespräche oder andere pädagogische „Nebentätigkeiten“
- Qualitätsbonus dauerhaft dynamisieren: Wie der Basiswert sollte auch der neue Qualitätsbonus dauerhaft an die Preis- und Lohnentwicklung gekoppelt werden, um den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben und die Finanzierungslücke ab 2029 nicht wieder anwachsen zu lassen
Zum Hintergrund:
- Wir fordern die Einführung einer landesweit gültigen und sozial gestaffelten Gebührensatzung, die über das neu geschaffene Fachgremium für Kinderbildung und -förderung erarbeitet und mit dessen Zustimmung in Kraft gesetzt wird. Das würde die Elternbeiträge faktisch deckeln, sozial schwache Familien entlasten und beim Wechsel des Wohnorts oder der Einrichtung gäbe es keine neu zu ermittelnden Gebühren. Durch die landesweite Einheitlichkeit der Gebühren sollen sie perspektivisch nicht mehr von der Einrichtung eingefordert werden, sondern direkt zentral über die Einkommenssteuererklärung der Eltern verrechnet werden. Die Information über den Besuch und die Buchungsstunden eines Kindes liegen zentral im KiBiG.web bereits vor und müssten nur über eine Koppelung mit der Steuer-ID der Eltern ans Finanzamt gemeldet werden. Mit der Steuererklärung wäre auch automatisch die jeweilige Einkommensstaffel schon ermittelt und die Finanzbehörden könnten die zu entrichtenden Gebühren direkt mit dem Steuerbescheid verrechnen.
- Die (freiwillige) hälftige Mit-Finanzierung der Kindertagespflege und der Großtagespflegen wollen wir beibehalten. Das Fachgespräch und auch konkrete Zahlen aus den Landkreisen zeigen sehr deutlich, dass ohne diese Regelung viele dieser Einrichtungen vor der Existenzfrage stehen. Kann die Kommune nicht einspringen, werden diese Einrichtungen schließen müssen.
- Die Gewichtungsfaktoren sollen im Gesetz bleiben und nicht ohne parlamentarische Kontrolle nur noch in der Verordnung geregelt werden. Wir wollen höhere Faktoren für Kinder unter 1 und unter 3. Bei Kindern mit Förderbedarf stellen wir nicht auf die Herkunft der Eltern ab, sondern auf den konkreten Bedarf. Bei Behinderung oder drohender Behinderung lösen wir uns von formalen Kriterien und stellen die Beurteilung nur in die Verantwortung von Ärzt*innen. Außerdem wollen wir, dass die Gewichtungsfaktoren einrichtungsunabhängig gelten – das vermeidet Anreize die Einrichtungsform zu ändern und stellt vor allem die am Kind orientierte Qualität (auch in der Tagespflege) sicher.
- Wir fordern, dass künftig Leitungsaufgaben, Aufgaben im Rahmen der Nachwuchsförderung und Ausbildung, mittelbare pädagogische Arbeit, Zeit für Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und Sachkosten im Rahmen der staatlichen Förderung besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Kooperationen mit Frühförderung und Grundschule sollen in Hinblick auf die Entwicklung und Förderung der nötigen Basiskompetenzen der Kinder und nicht zuletzt in Hinblick auf die Sprachentwicklung besonders berücksichtigt und gefördert werden.
- Wir wollen auch den Qualitätsbonus dauerhaft an die dynamisierte Entwicklung des Basiswerts koppeln. Bisher ist nur die Höhe des Qualitätsbonus bis ins Jahr 2029 festgelegt. Danach würde er mit der jetzigen Regelung gleichbleiben.