Kommentierung des mündlichen Berichts der Staatsregierung und der Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (Drucksache 19/11979) im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag
Am 11. Juni 2026 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes in Bayern beraten (Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze, Drucksache 19/11979).
Das Gewalthilfegesetz markiert einen wichtigen Meilenstein. Nach Jahren des Einsatzes für einen besseren Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt wurde 2025 auf Bundesebene erstmals anerkannt: Schutz und Beratung für Betroffene sind eine staatliche Aufgabe und daher ein Rechtsanspruch. Ziel des Gesetzes ist ein echter Systemwechsel – mit mehr Schutzplätzen, mehr Beratung, mehr Prävention und mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen.
Nun sind die Bundesländer an der Reihe, diese Vorgaben umzusetzen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bleibt die Staatsregierung jedoch hinter diesem Anspruch zurück. Statt die Chance für einen strukturellen Ausbau des Hilfesystems zu nutzen, zeichnet sich bislang vor allem eine Fortführung bestehender Strukturen ab.
Zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes erklärt Julia Post, Sprecherin für Frauen und Jugend der Landtags-Grünen:
„Das Gewalthilfegesetz sollte ein Systemwechsel sein. Was die Staatsregierung daraus macht, ist bisher vor allem Verwaltung des Mangels. Frauen und Kinder brauchen aber keine Fortschreibung eines überlasteten Systems, sondern echten Schutz, verlässliche Finanzierung und Prävention, die Gewalt verhindert, bevor sie passiert.“
Unsere Kritik
Prävention bleibt unterfinanziert
Wer Gewalt wirksam bekämpfen will, muss sie verhindern, bevor sie entsteht. Trotzdem sollen Fachstellen für Täterarbeit weiterhin lediglich über freiwillige Förderungen finanziert werden. Das widerspricht dem Geist des Gewalthilfegesetzes, das Prävention ausdrücklich als Bestandteil eines bedarfsgerechten Hilfesystems definiert. Ein modernes Gewaltschutzsystem braucht nicht nur Schutz und Beratung für Betroffene, sondern auch wirksame Maßnahmen, um Gewalt zu verhindern.
Bewährte Strukturen werden aufgegeben
Mit der landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt droht eine zentrale Vernetzungsstruktur wegzufallen. Gerade in einer Phase, in der das Hilfesystem ausgebaut werden soll und neue Akteure hinzukommen, braucht es Koordination, Wissenstransfer und Qualitätssicherung. Stattdessen droht wertvolles Wissen verloren zu gehen, das über Jahre aufgebaut wurde.
Keine erkennbare Strategie für den Systemwechsel
Die entscheidende Frage lautet: Wo soll Bayern beim Gewaltschutz in fünf oder zehn Jahren stehen?
Auf diese Frage bleibt die Staatsregierung bislang eine Antwort schuldig. Die angekündigte Finanzierung orientiert sich weitgehend an den bestehenden Förderrichtlinien. Diese reichen jedoch schon heute vielerorts nicht aus, um die tatsächlichen Kosten der Träger zu decken oder neue Herausforderungen - etwa digitale Gewalt - angemessen zu berücksichtigen. Die Folge: Frauen in Not müssen immer wieder abgewiesen werden.
Bayern erhält vom Bund ca. 400 Millionen Euro, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Entscheidend ist, ob damit nun auch ein Ausbau und eine nachhaltige Stärkung des Hilfesystems verbunden sind. Doch auch dazu gibt es bisher nur Ankündigungen, keine verbindlichen Zusagen. Wir befürchten, dass das bereits jetzt schon überlastete und unterfinanzierte System einfach fortgeführt wird und die zusätzlichen Bundesgelder zum Stopfen von Löchern im Staatshaushalt verwendet werden.
Schutz vor Gewalt darf nicht vom Wohnort abhängen
Offen bleibt auch, welche Rolle die Kommunen künftig spielen sollen. Viele Städte und Gemeinden stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Ohne eine klare Strategie besteht die Gefahr, dass kommunale Mittel schrittweise wegfallen und die zusätzlichen Gelder von Bund und Land vor allem bestehende Finanzierungslücken schließen. Ein echter Systemwechsel gelingt aber nur, wenn insgesamt mehr Ressourcen im Gewaltschutzsystem ankommen.
Genau deshalb hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch geschaffen: Schutz vor Gewalt darf nicht länger von der Finanzkraft einer Kommune abhängen. Die Staatsregierung betonte im Ausschuss, dass sich Kommunen weiterhin an der Finanzierung beteiligen dürfen und sie genau darauf auch hoffe. Wer den Ausbau des Hilfesystems vor allem der freiwilligen Beteiligung der Kommunen überlässt, riskiert genau die regionalen Unterschiede, die das Gewalthilfegesetz eigentlich überwinden soll.
Zu viele Entscheidungen außerhalb des Parlaments
Viele zentrale Fragen sollen nicht im Gesetz selbst geregelt werden, sondern erst später über eine Ausführungsverordnung.
Gerade bei einem so wichtigen Thema wäre mehr parlamentarische Beteiligung notwendig. Es geht um die Zukunft des Gewaltschutzes in Bayern - und damit um die Sicherheit von Frauen und Kindern.
Was jetzt notwendig ist
Das Gewalthilfegesetz darf nicht dazu führen, dass ein seit Jahren überlastetes und unterfinanziertes System lediglich fortgeschrieben wird.
Wir brauchen:
- einen verbindlichen Rahmen für Prävention, einschließlich einer dauerhaften Absicherung der Täterarbeit,
- den Erhalt und die Stärkung bewährter Vernetzungsstrukturen,
- eine Finanzierung, die die tatsächlichen Bedarfe der Einrichtungen abbildet,
- und eine klare Strategie, wie Bayern Schutz, Beratung und Prävention in den kommenden Jahren ausbauen will.
Deshalb werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungsanträge einbringen. Denn das Ziel muss sein, die Chancen des Gewalthilfegesetzes zu nutzen - für mehr Schutz und mehr Sicherheit für Frauen und Mädchen in Bayern.