Schriftliche Anfrage
Die Staatsregierung hat Anfang 2024 Überlegungen zu strukturellen Anpassungen im öffentlichen Dienst, insbesondere zu möglichen Einschränkungen bei Teilzeitregelungen, öffentlich gemacht. Die daraufhin eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des Finanzministeriums erarbeitete Vorschläge, die unter anderem eine Absenkung der Altersgrenze in der familienpolitischen Teilzeit auf 16 Jahre sowie eine Änderung der Antragsteilzeit von einer Soll- zu einer Kann-Bestimmung vorsahen.
Die nun angekündigten gesetzlichen Änderungen, insbesondere die Absenkung der Altersgrenze auf 14 Jahre und die Erhöhung des Mindeststundenumfangs, gehen jedoch über diese Ergebnisse hinaus. Insbesondere die Absenkung der Altersgrenze auf 14 Jahre und die Erhöhung des Mindeststundenumfangs stellen eine deutliche Abweichung von den Empfehlungen der Arbeitsgruppe dar. Gleichzeitig bestehen bereits in einzelnen Ressorts erhebliche interne Beschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten. Da die Änderungen der einschlägigen Bestimmungen des BayBG (Art. 88 und 89 BayBG) sämtliche Beamtinnen und Beamten auf Landes- und Kommunalebene betreffen, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer transparenten Darlegung der Entscheidungsgrundlagen sowie an einer belastbaren Datenbasis zur aktuellen Nutzung von Teilzeit.
Die Staatsregierung wird gefragt:
1.1 Welche belastbaren fachlichen und organisatorischen Gründe sprechen für die Absenkung der Altersgrenze bei der familienpolitischen Teilzeit auf 14 Jahre?
1.2 Warum wurde die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Altersgrenze von 16 Jahren nicht übernommen?
1.3 Welche Erwägungen führten zur gleichzeitigen Anhebung des Mindeststundenumfangs von 8 auf 12 Wochenstunden?
2.1 Wie verteilen sich die Teilzeitanteile nach familienpolitischer Teilzeit und Antragsteilzeit, getrennt nach Ressorts, Prozentwerten und Köpfen?
2.2 Wie hoch sind die Anteile der unterhälftigen Teilzeit, getrennt nach familienpolitischer und Antragsteilzeit?
2.3 Wie hoch ist der Anteil der Beamtinnen und Beamten, die familienpolitische bzw. Antragsteilzeit nutzen (Prozent, Köpfe, Geschlechterverteilung)?
3.1 Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die Teilzeit während der Elternzeit nutzen?
3.2 Welche Auswertungen liegen zur Altersstruktur der Kinder vor, insbesondere hinsichtlich der Gruppen bis 14 Jahre, 14-16 Jahre und 16-18 Jahre?
3.3 Welche Unterschiede bestehen in der bisherigen Inanspruchnahme der familienpolitischen Teilzeit zwischen diesen Altersgruppen?
4.1 Welche bestehenden ressortinternen Einschränkungen von Teilzeitmöglichkeiten liegen vor (z. B. Schulen, Polizei)?
4.2 Welche Wirkungen hatten diese bestehenden Regelungen bisher auf die tatsächliche Nutzung von Teilzeit?
4.3 Welche zusätzlichen Auswirkungen werden durch die geplanten gesetzlichen Änderungen erwartet?
5.1 Wie viele Vollzeitäquivalente können durch die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen voraussichtlich generiert werden?
5.2 Welche Auswirkungen werden auf die Ressorts erwartet, insbesondere im Schulbereich und bei der Polizei?
5.3 Welche Personengruppen wären von den Änderungen besonders betroffen?
6.1 Aus welchen Gründen wurde das Ergebnis der Arbeitsgruppe nicht übernommen?
6.2 In welcher Form wurden die betroffenen Ressorts und Interessenvertretungen in die weitere Entscheidungsfindung einbezogen?
6.3 Welche Alternativen wurden geprüft, insbesondere im Hinblick auf dialogorientierte Lösungswege wie im Kultusministerium?