Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt 2025
Gute Beratung in der Schwangerschaft ist kein Nice-to-have, sondern ein gesetzlich verankertes Recht. Für viele (ungewollt) Schwangere sind staatlich anerkannte Beratungsstellen ein erster, oft existenzieller Anlaufpunkt. Doch ihre finanzielle Lage ist besorgniserregend – das hören wir regelmäßig in Gesprächen mit Trägern vor Ort.
Deshalb setzen wir uns mit einem Antrag im Rahmen des Nachtragshaushalts 2025 dafür ein, dass die staatliche Förderung für die Schwangerenberatung in Bayern deutlich erhöht wird. Konkret fordern wir 2 Millionen Euro zusätzlich, damit die 128 staatlich anerkannten Beratungsstellen ihre wichtige Arbeit weiterhin gut machen können.
Denn obwohl im aktuellen Haushaltsentwurf bereits eine Erhöhung vorgesehen ist, reicht diese bei weitem nicht aus: Sie deckt kaum mehr als gestiegene Personalkosten durch Tariferhöhungen und Inflation. Für wichtige Aufgaben wie Dolmetscherleistungen, Supervision, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Sexualpädagogik bleibt zu wenig übrig. Auch für eine angemessene Bezahlung von Praktikant*innen fehlt oft das Geld – dabei sind sie potenzielle Fachkräfte von morgen.
Wir finden: Wer über einen handlungsfähigen Staat spricht, darf bei der sozialen Infrastruktur nicht sparen. Deshalb kämpfen wir im Parlament für eine wirksame Unterstützung der Schwangerenberatungsstellen. Damit Beratung nicht nur ein Versprechen bleibt, sondern verlässlich und gut erreichbar ist – für alle Frauen, die sie brauchen.
👉 Den vollständigen Antrag findet ihr hier: Drucksache 19/5563