Mut, Weitblick und Verbindlichkeit: dafür stehen unsere grünen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes.
1996 wurde das Bayerische Gleichstellungsgesetz verabschiedet. Die letzten 10 Jahre arbeiteten Verbände an einer Reform des Gesetzes. Sie und die Sachverständigenanhörung waren eindeutig: Wir bleiben in Bayern hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern längst Standard ist und auch in Bayern möglich wäre. Damit das Gesetz Gleichstellungsbeauftragten - gerade in den Kommunen - wirklich hilft, habe ich für eine deutliche Verbesserung des Entwurfs der Staatsregierung gekämpft:
Unsere zentralen Kritikpunkte & Änderungsanträge am Regierungsentwurf:
- Viele staatsnahe Unternehmen fallen heute nicht unter das Gleichstellungsgesetz. Wir finden: Wo der Staat Verantwortung trägt, muss er auch für Gleichstellung sorgen – unabhängig vom Namensschild am Gebäude.
- Wir fordern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte ab 20.000 Einwohner*innen. Das ist in vielen Ländern längst Standard. Gleichstellungsarbeit darf keine Nebensache sein. Deshalb setzen wir uns für klare Aufgaben, ausreichend Zeit und eine starke Rechtsstellung der Beauftragten ein; denn zwei Stunden pro Woche reichen nicht aus für einen Verfassungsauftrag.
- Wir wollen, dass Gleichstellungsbeauftragte verbindlich bei Personalauswahlverfahren mitwirken können. Der bisherige freiwillige Ansatz funktioniert nicht, weil viele Bewerber*innen sich scheuen, Beteiligung einzufordern.
- Auch sind Mediationsverfahren gut gemeint, ersetzen aber kein wirksames Beschwerderecht.
- Wir fordern echte Sanktionsmöglichkeiten mit Fristen und Konsequenzen, nur so schaffen wir Augenhöhe und echte Handlungsfähigkeit durch das Gesetz.
- Wir begrüßen Mustervorlagen, gerade für kleinere Kommunen sind sie eine Hilfe. Aber es braucht Mindestanforderungen für diese Konzepte. Aktuell ist der Inhalt der Vorgaben eine BlackBox.
- Auch setzen wir uns dafür ein, dass bei Fortbildungen und Veranstaltungen gezielt auch Frauen als Referentinnen eingeladen werden. Denn der Freistaat muss mit vorbildlichem Beispiel vorangehen.
- Zuletzt ist die Idee, das Gesetz in zehn Jahren „überflüssig“ machen zu können, brandgefährlich. Gerade jetzt, wo Antifeminismus wächst, brauchen wir keine Rückschritte, sondern klare Signale für Gleichberechtigung.
Liste der Änderungsanträge:
- Erweiterung des Geltungsbereichs (Drs. 19/6606, 19/4432)
- Konkretisierung der Rechtsgrundlage für kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Drs. 19/6607, 19/4432)
- Gleichstellungskonzepte – Mindestanforderungen für die Mustervorla-
gen und Ausdehnung der gesetzlichen Zielvorgaben (Drs. 19/6608, 19/4432) - Keine Streichung der Vorgaben für die geschlechtergerechte Auswahl
der Referierenden und Leitenden bei Fortbildungsmaßnahmen (Drs. 19/6609, 19/4432) - Stärkung der Rechtstellung der Gleichstellungsbeauftragten (Drs. 19/6610, 19/4432)
- Konkretisierung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstel-
lungsbeauftragten (Drs. 19/6611, 19/4432) - Aufgabenübertragung auf die Stellvertretung der Gleichstellungsbeauf-
tragten ohne Zustimmung der Dienststellenleitung ermöglichen (Drs. 19/6612, 19/4432) - Ausweitung der Beanstandungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten (Drs. 19/6613, 19/4432)
- Evaluationsvorschrift streichen (Drs. 19/6614, 19/4432)