Julia Post, MdL fragt:
„Ich frage die Staatsregierung, wie viele noch nicht schulpflichtige Kinder in Bayern werden in öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen betreut , die eine regelmäßige wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche unterschreiten, wie hoch ist der Anteil der Kindertageseinrichtungen, der Großtagespflegen und der Tagespflegen in Bayern, die eine regelmäßige wöchentliche Betreuungszeit von unter 40 Stunden pro Woche anbieten, und in welchem Maße konnte seit der Ankündigung in der Regierungserklärung vom Dezember 2018 tatsächlich eine flächendeckende Ausweitung der Betreuungszeiten (insbesondere der Rand- und Ferienzeiten) in öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern erreicht werden?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen legen die jeweiligen Träger bzw. Kindertagespflegepersonen eigenverantwortlich entsprechend der Nachfrage der Familien vor Ort fest. Eine statistische Erhebung, auf die zur Beantwortung der Anfrage unmittelbar zurückgegriffen werden könnte, existiert nicht. So differenziert z.B. die Bundesstatistik nach dem 8. Buch Sozialgesetzbuch Einrichtungen nur mit einer Öffnungsdauer unter 5, 5 bis unter 7, 7 bis unter 9 und 9 bis unter 12 Stunden.
Aus KiBiG.web können folgende Daten gezogen werden:
Zahl der Einrichtungen mit BayKiBiG-Förderung ohne Horte
2018: 8.649 2023: 9.764
Davon mit Öffnungszeit >45 Stunden pro Woche
2018: 5.106 2023: 5.400
Kinder mit Betreuungszeiten unter 40 Stunden (ohne Schulkinder) in Kitas
2018: 471.294 2023: 202.140
Anteil 60,55% 37,55%
Quelle: Berichtsgenerator KiBiG.web 2023
Der Anteil der Kinder in Kitas mit Betreuungszeiten unter 40 Stunden pro Woche hat sich entsprechend von 60,55 % im Kalenderjahr 2018 auf 37,55 % im Kalenderjahr 2023 reduziert.