Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2025:
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Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap.10 07 wird der Ansatz in Tit. 684 82 (Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Abbau von Gewalt)) von 14.811,1 Tsd. Euro um 140,0 Tsd. Euro auf 14.951,1 Tsd. Euro erhöht.
Begründung:
Dem Münchner Frauenhaus der Frauenhilfe München gGmbH wurde kurzfristig rückwirkend für 2024 140.000 Euro an Mitteln gekürzt - ohne nachvollziehbaren Grund. Die Förderrichtlinie wurde nicht geändert. Das schränkt die Arbeit des Frauenhauses trotz steigenden Bedarfs und bei steigenden Kosten deutlich ein.
Die die wichtige Aufgaben der Frauenhilfe darf nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen.