Dringlichkeitsantrag vom 21.05.2025
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Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest:
Hebammen spielen für die Versorgung von Frauen und Familien rund um die Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge eine herausragende Rolle. Ob angestellt oder freiberuflich, sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Geburtshilfe im Freistaat und verdienen dafür auch entsprechende finanzielle Wertschätzung.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene zu appellieren, die Hebammenversorgung zukunftsfest zu gestalten.
Die Staatsregierung wird weiterhin aufgefordert,
- die Hebammenversorgungslage im Freistaat zu evaluieren und die Ziele klar festzulegen,
- ihre Förderungen, insbesondere den Hebammenbonus, für in Bayern freiberuflich tätige Hebammen entlang der Kritik des Berichts des Obersten Rechnungshofs (ORH) zu überarbeiten,
- ein unbürokratisches, zielgerichtetes, bedarfsgerechtes und erweitertes bayerisches Förderprogramm für Hebammen aufzulegen, das direkt bei den Hebammen ankommt und die Hebammenversorgung verbessert. Mit der Förderung sollten Hebammen u.a. neben Zuschüssen für die Gründung von Hebammenpraxen explizit auch Zuschüsse für Geburtshäuser bekommen, sowie auch Rückkehrerinnen und Rückkehrer gefördert werden. Auch sollen damit Studium-, Forschungs- und Promotionsstipendien finanziert werden.
Begründung:
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken Geburtshilfe leisten, dabei aber nicht an starre Arbeitszeitmodelle gebunden sind. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, individuell und bedarfsgerecht auf die schwangeren Frauen einzugehen und eine enge Verbindung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung herzustellen.
Die Beleghebammen begleiten Frauen in einer hochsensiblen Lebensphase und verdienen eine faire Vergütung. Der Schiedsspruch zur Hebammenhilfe nach § 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) vom 2. April 2025 gefährdet aufgrund der aktuellen Strukturen und des Hebammenmangels den Fortbestand dieses bewährten Modells in Bayern. Denn in Bayern sichern freiberufliche Beleghebammen rund 80 Prozent der klinischen Geburtshilfe ab – ein Modell, das wir dringend erhalten und stärken sollen. Nach dem aktuellen Schiedsspruch droht jedoch ab November 2025 durch die in Kraft tretenden Vertragsbedingungen eine fühlbare Verschlechterung der Einkommenssituation der Beleghebammen in Kliniken , insbesondere, wenn sie eine zweite oder noch dritte Gebärende in gleicher Zeit begleiten. So wünschenswert und wichtig das Ziel ist, endlich die Eins-zu- eins-Betreuung als Standard in jeder Geburtsklinik zu etablieren, die Realität vor Ort ist aus unterschiedlichen Gründen oft eine andere. Um die Zukunft der Geburtshilfe durch Beleghebammen im Freistaat zu sichern, soll sichergestellt werden, dass die Hebammen auf dem Weg zu diesem Ziel für ihre Verantwortung adäquat entlohnt werden – ohne das Ziel der Einzelbetreuung der Schwangeren aus den Augen zu verlieren.
Um die flächendeckende Hebammenversorgung im Freistaat nachhaltig zu sichern, sind aber auch andere Maßnahmen nötig. Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention verfügt laut dem aktuellen ORH-Bericht über keinerlei Daten zum Versorgungsumfang und Bedarf an Hebammenleistungen in Bayern. Eine neue Analyse der Hebammenversorgungslage im Freistaat sowie der aktuellen Förderprogramme unter der Einbeziehung der Kritik des ORH-Berichts soll helfen, Daten zum aktuellen Stand der Versorgungslage zu erhalten sowie die richtige, unbürokratische, zielgerichtete und bedarfsgerechte Unterstützung für die Hebammen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.