Nachtragshaushalt 2025
Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich mit einem Antrag zum Nachtragshaushalt 2025 für eine deutliche Verbesserung des Gewaltschutzes in Bayern ein. Angesichts der angespannten Situation bei Fachstellen für Täterarbeit, Frauenhäusern und Beratungsstellen für Gewaltbetroffene fordert die frauenpolitische Sprecherin Julia Post eine Aufstockung der Mittel um 1,8 Millionen Euro. “Die finanzielle Lage der verschiedenen Träger der Gewaltschutzeinrichtungen wird zunehmend prekäres, staatliches Handeln ist dringend erforderlich", erklärt Julia Post. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die wertvolle Arbeit dieser Einrichtungen durch fehlende Mittel gefährdet wird." Der Antrag fokussiert auf die Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in allen bayerischen Regionen sowie die Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben aus der Istanbul-Konvention. Aktuell ist es wohnortabhängig, ob eine gewaltbetroffene Person niedrigschwelligen Zugang zu einer Beratungsstelle oder einem Frauenhausplatz hat. Das können wir nicht hinnehmen! Der Antrag sieht vor:
- 800.000 Euro für den Ausbau von Fachstellen für Täterarbeit
- 1.000.000 Euro zur Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen
Die konkreten Forderungen lauten:
- Ausbau der Fachstellen für Täterarbeit: "Im letzten Jahr hat sich hier nichts getan. Wir brauchen dringend mehr Personal, um ein flächendeckendes Angebot sicherzustellen."
- Bessere Finanzierung der Frauenhäuser: Die chronische Unterfinanzierung gefährdet den Schutz von Frauen und Kindern. Ein Notfallfonds soll gefährdete Projekte kurzfristig absichern.
- Stärkung der Fachberatungsstellen: “Auch hier fehlt es an Mitteln. Wir müssen qualifiziertes Personal halten können." Die Personalsituation in den Fachberatungsstellen in München ist angepsannt.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland dazu, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu bekämpfen und die Betroffenen zu unterstützen. Zu den Maßnahmen zählen neben Schutz, Prävention und Strafverfolgung auch die Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Daraus ergeben sich Pflichten für Bund und Länder. Julia Post betont: “Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir ernst nehmen müssen. Mit unserem Antrag wollen wir ein stabiles System schaffen und die wichtige Arbeit der Einrichtungen vor Ort unterstützen." "Im nächsten Schritt müssen wir das neue Gewalthilfegesetz als Impuls nehmen, um grundlegende Verbesserungen zu erreichen", so Julia Post abschließend. "Gewaltschutz darf nicht vom Wohnort abhängen."