Neun Monate vor Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes herrscht im Familienministerium Planlosigkeit – auf Kosten von Frauenhäusern, Beratungsstellen und tausenden Betroffenen.
Gestern berichtete das Familienministerium im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie über den Stand der Umsetzung des Bundesgewalthilfegesetzes in Bayern. Das Ergebnis war ernüchternd: keine konkreten Inhalte, kein klarer Zeitplan, keine gesicherte Finanzierung – neun Monate vor dem Stichtag 1. Januar 2027.
Ab 2027 soll das bayerische Gewaltschutzsystem über ein Landesausführungsgesetz geregelt und durch Bundes- und Landesmittel finanziert werden. Doch die nötige Bedarfsanalyse wird erst nach den Pfingstferien abgeschlossen, ein Gesetzentwurf soll lediglich „vor der Sommerpause" vorgelegt werden – womit dem Landtag kaum Zeit für eine ernsthafte parlamentarische Prüfung bleibt.
35 Millionen Euro fehlen
Besonders alarmierend ist die Finanzierungslücke: Die Freie Wohlfahrtspflege beziffert den Bedarf allein für den Erhalt des bestehenden Systems auf mindestens 65 Millionen Euro. Die Staatsregierung hat im aktuellen Haushaltsentwurf jedoch nur 30 Millionen Euro vorgesehen. Mit dieser Finanzierung kann das aktuelle Schutz- und Hilfesystem ab 2027 nicht aufrechterhalten werden – an den vom Gewalthilfegesetz vorgesehenen Ausbau ist damit nicht einmal zu denken.
Träger brauchen jetzt Klarheit
Diese Planlosigkeit trifft hunderte Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen und die vielen Fachkräfte, die täglich tausende Betroffene in Bayern unterstützen. Seit Wochen gehen bei der Fraktion besorgte Schreiben von Trägern aus ganz Bayern ein, die nicht wissen, wie es für sie weitergeht.
Die Grünen fordern, dass der Gesetzentwurf dem Landtag unverzüglich vorgelegt wird, damit das Parlament ausreichend Zeit hat zu prüfen, ob der Ansatz dem Willen des Bundesgesetzgebers und der Istanbul-Konvention gerecht wird. Die Trägerlandschaft braucht schnellstmöglich Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen – und die Garantie, dass kein Träger, der mit gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen arbeitet, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfällt.
Ein Antrag der Grünen Fraktion für einen bayerischen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen samt Präventionsoffensive wurde in derselben Sitzung von den Mehrheitsfraktionen CSU und Freie Wähler abgelehnt.