Antwort vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
1. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aktuell in den Modulen der drei Blöcke der modularen Ausbildung? (bitte Aufschlüsselung nach Modulen 1 bis 5 und nach männlichen und weiblichen Teilnehmenden)
Derzeit befinden sich 2.860 Teilnehmende in den laufenden Kursen, davon 836 in Block A, 1.212 in Block B und 812 in Block C. Die Mehrzahl der Teilnehmenden (2.732, 95,5 Prozent) sind Frauen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der Teilnehmenden auf die einzelnen Module und Blöcke, differenziert nach Geschlecht.

2.1 Wie viele Absolventinnen und Absolventen haben die Blöcke seit Beginn des Weiterbildungsprogramms verlassen? (bitte nach Abschlussjahr, Blöcken A, B und C aufschlüsseln)
Die Frage wird auf Grundlage der bisher ausgehändigten Zertifikate beantwortet.
Dabei ist zu beachten, dass Personen bereits auch mehrere Zertifikate erhalten haben können oder aktuell noch ein weiteres, höheres Modul im Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung besuchen, das noch nicht abgeschlossen ist.
Seit dem Beginn des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung im Dezember 2022 bis 15. Februar 2025 wurden 4.782 Zertifikate vergeben.
Insgesamt verzeichnet das Monitoring zum Gesamtkonzept rund 12.000 Teilnahmen an allen laufenden, abgeschlossenen und geplanten Kursen.

2.2 Wie viele Absolventinnen und Absolventen haben die „Anschlussfähigkeit an die Kinderpflege- und Erzieherausbildung“ genutzt, die „optional“ zum Gesamtkonzept gehört?
Diese Informationen liegen nicht vor und werden auch nicht erfasst. Zu Beginn jedes Moduls werden die Teilnehmenden aber nach ihrem beruflichen Zielen gefragt. In Block A streben knapp 10 Prozent der Teilnehmenden die staatlich geprüfte Kinderpflegeausbildung und ca. 6 Prozent die staatlich anerkannte Erzieherausbildung an. Zu Beginn von Block B geben je 3 Prozent der Teilnehmenden an, die staatlich geprüfte Kinderpflege- oder staatlich anerkannte Erzieherausbildung anzustreben.
2.3 In welchen Einrichtungen werden die Assistenzkräfte aus Block A eingesetzt? (bitte nach Altersgruppen der betreuten (0 bis 3 Jahre und 3 Jahre bis Schuleintritt) Kinder sowie nach bayerischen Regierungsbezirken aufschlüsseln)
3.1 Wie viele der Assistenzkräfte aus Block A werden in bayerischen Kitas derzeit eingesetzt?
Die Fragen 2.3 und 3.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der nach der „Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)“ geförderten Assistenzkräfte in bayerischen Kindertageseinrichtungen.
Eine Differenzierung nach Altersgruppen ist aufgrund der Programmierung des Antragsmoduls im KiBiGweb nicht möglich und könnte nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand eruiert werden. Eine Differenzierung, ob eingesetzte Assistenzkräfte aus Block A kommen oder nach Beurteilung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz Nr. 1 und Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllen, ist ebenfalls nicht möglich.

3.2 Wie viele der Ergänzungskräfte aus Block B werden in bayerischen Kitas derzeit eingesetzt?
3.3 Wie viele der Fachkräfte aus Block C werden in bayerischen Kitas derzeit eingesetzt?
Die Fragen 3.2 bis 3.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
In der abrechnungsgestützten Software KiBiGweb werden nur Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden erfasst. Eine weitere Differenzierung nach Abschlüssen oder sonstigen Merkmalen erfolgt nicht und ist für die kindbezogene Förderung irrelevant. Folglich kann keine valide Aussage darüber getroffen werden, wie viele der Ergänzungskräfte oder Fachkräfte aus dem Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung in bayerischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
4.1 Findet eine Evaluation der modularen Ausbildung statt?
4.2 Wenn ja, wie sieht diese Evaluation aus?
Die Fragen 4.1 und 4.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) übernimmt die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung. Die Evaluation der Kurse erfolgt fortlaufend und begleitend. Sie umfasst folgende Bausteine:


Die Erhebungsinstrumente zur Evaluation der Qualifizierungskurse wurden als verpflichtende Bestandteile in die Blended-Learning-Kurse integriert, die auf dem KITA HUB Bayern hinterlegt sind. Dadurch wird die Teilnahme an der Evaluation sowohl für die Teilnehmenden als auch die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sichergestellt. Die Befragungen erfolgen über das Befragungstool „LimeSurvey“, das sowohl den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genügt, als auch über eine Schnittstelle zum KITA HUB Bayern verfügt. Dies ermöglicht eine lückenlose Zusammenführung von Monitoring- und Evaluationsdaten (z.B. Zuordnung der Teilnehmendenevaluation zu den einzelnen Kursen, längsschnittliche Zusammenführung der Evaluationsdaten).
Die Befragung der Kursteilnehmenden besteht aus einer Anfangs-, Zwischen- und Schlussevaluation. Erst nach der Teilnahme an der Anfangsevaluation werden die Kursinhalte freigegeben. Erst nach Teilnahme an der Schlussevaluation werden die Zertifikate vergeben. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden zu Beginn und Ende jedes Kurses befragt.
4.3 Wenn nein, warum findet keine Evaluation statt?
Siehe Antwort zu Fragen 4.1 und 4.2.
5.1 Wann werden die Ergebnisse der Evaluation zu erwarten sein?
Ein ausführlicher Bericht über die Ergebnisse der Evaluation ist derzeit in Arbeit. Eine Veröffentlichung ist für das 2. Quartal 2025 geplant.
5.2 Welche Träger bilden aktuell aus? (bitte Gesamtzahl und Auflistung der Träger)
Die Durchführung der einzelnen Module im Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung übernehmen qualifizierte und zertifizierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Diese können die Kurse zu den einzelnen Modulen zum einen im Rahmen ihrer Freiberuflichkeit eigenständig oder in Kooperation mit z.B. Trägern, Verbänden, Kommunen, Landkreisen oder Bildungsinstituten anbieten. Zum anderen können angestellte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren die Kurse im Auftrag ihres Arbeitgebers (z.B. eines Trägers oder einer Kommune) durchführen. Im Hinblick auf weitere Informationen zur Zusammensetzung des Multiplikatorenpools wird auf die Antwort zu Frage 5.3 verwiesen.
Unabhängig davon, welche der beiden Varianten zum Tragen kommt, ist und bleibt stets die Multiplikatorin bzw. der Multiplikator hauptverantwortlich für die Kurse, für die Qualität und die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben rund um das Gesamtkonzept.
5.3 Wie viele Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind tätig? (bitte aufgeschlüsselt nach freiberuflich und bei Trägern angestellt)
Insgesamt sind 154 aktive Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Gesamtkonzept tätig, die in bisher drei abgeschlossenen Multiplikatorenschulungen qualifiziert wurden (Kohorten 1 bis 3). Im Jahr 2024 wurden davon bereits 102 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren rezertifiziert (Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der 1. und 2. Kohorte). 52 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der 3. Kohorte werden im Jahr 2025 rezertifiziert. Aktuell erfolgt die Schulung der 4. Kohorte mit 46 angehenden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Zertifizierung im Mai 2025).
Eine konkrete Verteilung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren hinsichtlich freiberuflich Tätiger und bei Trägern Angestellter ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.

6.1 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in den Kursen der Module im Durchschnitt?
6.2 Welche Standards werden an die Kursgröße angelegt?
6.3 Wie werden diese auf Einhaltung überprüft?
Die Fragen 6.1 bis 6.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) macht keine Vorgaben zur Kursgröße. Das Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung ist als Selbstzahlermodell konzipiert. Das heißt, die Kursanbieter tragen das wirtschaftliche Risiko. Sie legen eigenständig fest, zu welchen Konditionen ein Kursstart für sie (noch) rentabel ist. Da die wirtschaftliche Situation von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ist, wurden hierzu bewusst keine konkreten Vorgaben gemacht.
Das Monitoring geht von einer durchschnittlichen Kursgröße von 15 Teilnehmenden pro Kurs aus. Die ersten Ergebnisse aus der Evaluation zeigen schon jetzt, dass die Kursgröße regelmäßig mehr als 15 Teilnehmende umfasst. Aus Sicht des StMAS gelten Kurse mit einer Teilnehmerzahl von 15 bis 25 Personen als ideal und gut durchführbar.
Das wird auch gegenüber den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren als Richtwert kommuniziert.
7.1 Wie ist insgesamt das Qualitätsmanagement geregelt, bspw. in Form einer DIN ISO 9000 Zertifikation?
7.2 Welches Verfahren ist für das Qualitätsmanagement vorgesehen?
7.3 Wie ist das Audit geregelt?
Die Fragen 7.1 bis 7.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das IFP verantwortet ein umfassendes Qualitätssicherungssystem, das speziell auf das Gesamtkonzept angepasst ist. Mit diesem individuell entwickelten Verfahren wird v.a. die inhaltliche Qualität gewährleistet.
Das Qualitätsmanagement umfasst folgende Bestandteile und wird fortlaufend weiterentwickelt:
- Klare und einheitliche Qualitätsstandards an die inhaltliche und methodische Kursdurchführung.
- Qualifizierung, Zertifizierung und regelmäßige Rezertifizierung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
- Begleitung und Beratung der tätigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
- Monitoring-System einschließlich der Evaluation.
Audit-ähnliche Bestandteile sind bei der Rezertifizierung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren enthalten. In die Rezertifizierung fließen insbesondere folgende Aspekte ein:
- Teilnahme an Vertiefungsveranstaltungen, Netzwerktagen sowie Workshops zur praktischen Umsetzung der Kursinhalte.
- Daten aus der Evaluation und Teilnahme daran.
- Erfolgreiche und kontinuierliche Arbeit mit dem KITA HUB Bayern.
- Individuelles Prüfungsgespräch.
8.1 Warum ist die Förderung nach der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2000) zeitlich begrenzt?
Der Freistaat fördert die Festanstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen als freiwillige Leistung. Daher kann die Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Die Finanzierung erfolgt zudem zum Teil durch Mittel des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG). Die in diesem Zusammenhang eingesetzten Bundesmittel stehen jeweils nur für eine befristete Laufzeit zur Verfügung.
8.2 Wie wird verhindert, dass sich bereits Ausgebildete aufgrund der fehlenden Planungssicherheit umorientieren müssen?
Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 wurde die Richtlinie TP 2.000 für die Laufzeit bis 31. Dezember 2026 verlängert. Dadurch konnte für die betroffenen Assistenzkräfte, aber auch Kindertageseinrichtungen und Träger für diesen Zeitraum eine gewisse Planungssicherheit hergestellt werden. Über diesen Zeitraum hinaus gilt es, für eine Fortführung der Richtlinie ab dem Jahr 2027 den weiteren Entwicklungsprozess in Bezug auf eine Fortsetzung des KiQuTG auf Bundesebene abzuwarten.
Das Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung eröffnet zudem durch seine Anschlussfähigkeit und berufsbegleitende Ausrichtung der Qualifizierung weitere, langfristige Perspektiven. Über zwei weitere Module (Block B) ist eine Qualifizierung zur Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen möglich. Um gezielte Anreize zur Fachkraftgewinnung zu setzen und die Einrichtungsträger zu unterstützen, ist eine Anrechnung im Anstellungsschlüssel bereits mit Beginn der Weiterbildung in Block B und damit eine Berücksichtigung im Rahmen der staatlichen Refinanzierung der Betriebskosten möglich.