Änderungsantrag zum Nachtragshaushaltsplan 2025:
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Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 10 07 wird der Ansatz im Tit. 684 82 (Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Abbau von Gewalt)) von 14.811,1 Tsd. Euro um 1.800,0 Tsd. Euro auf 16.611,1 Tsd. Euro erhöht. Von den zusätzlichen Mitteln stehen 800,0 Tsd. Euro für den Ausbau von Fachstellen für Täterarbeit und 1.000,0 Tsd. Euro zur Förderung für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zur Verfügung.
Begründung:
Das Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat in Istanbul verabschiedet. Deutschland hat im Jahr 2017 die Istanbul-Konvention unterzeichnet und diese ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik dazu, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu bekämpfen und die Betroffenen zu unterstützen. Zu den Maßnahmen zählen neben Schutz, Prävention und Strafverfolgung auch die Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Daraus ergeben sich Pflichten für Bund und Länder.
Seit Jahren wird die Gewaltschutzinfrastruktur in Bayern chronisch unterfinanziert. Die finanzielle Lage der verschiedenen Träger der Gewaltschutzeinrichtungen wird zunehmend prekärer. Staatliche Handlung wird dringlich erfordert.
- Für einen effektiven Gewaltschutz von Frauen und Mädchen ist eine umfassende Präventionsarbeit einer der wichtigsten Säulen. Die Istanbul-Konvention unterstreicht in Art. 16 die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen und gibt vor, dass vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme eingerichtet und unterstützt werden. In Bayern fehlt bislang ein bedarfsorientierter Ausbau der Täterarbeitseinrichtungen – es werden in jedem Regierungsbezirk eine Fachstelle, in Oberbayern aufgrund der Bevölkerungsdichte zwei Fachstellen, für Täterarbeit im Bereich der häuslichen Gewalt staatlich gefördert. Die mangelnde finanzielle und personelle Ausstattung der Einrichtungen der Täterarbeit wurde nicht zuletzt im Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom NGO-Bündnis Istanbul-Konvention (Februar 2021) zum Ausdruck gebracht. Für eine bedarfsorientierte Bereitstellung von Fachstellen sind die vorgesehenen Haushaltsmittel unterdimensioniert und nicht ausreichend. Damit das Angebot der Fachstellen für Täterarbeit weiterbestehen und bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und eine vernünftige Präventionsarbeit in der Fläche gesichert und künftige häusliche Gewalt verhindert werden können, müssten die staatlich geförderten Stellen der zuständigen Träger aufgestockt werden. Aktuell werden bayernweit 12 Träger mit insgesamt 8,0 Stellenanteilen gefördert. Bayernweit müsste mindestens der doppelte Stellenanteil vorgesehen werden. Mit den veranschlagten Mitteln wäre eine solche Aufstockung auf 16 Stellenanteile möglich.
- Zu den Pflichten, die sich aus der Istanbul-Konvention ergeben, gehört der bedarfsgerechte Ausbau der bayerischen Gewaltschutzinfrastruktur. Das aktuelle Gewaltschutzsystem weist einige Lücken auf; bestimmte Gruppen von Betroffenen werden nicht vom Hilfenetz aufgefangen. Viele Träger befinden sich in prekärer finanzieller Lage und können ihre Kosten kaum oder nicht decken. Wir schlagen ein Notfallfonds vor, womit Zuschüsse für das Jahr 2025 bürokratiearm beantragt werden können. Die Nutzung der Gelder sollte den Frauenhäusern und den Fachberatungsstellen obliegen, je nach ihrem akuten Bedarf. Es geht unter anderem um die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse in allen bayerischen Regionen. Aktuell ist es wohnortabhängig, ob eine gewaltbetroffene Person niedrigschwelligen Zugang zu einer Beratungsstelle oder einem Frauenhausplatz hat. Der Ausbau von Frauenhausplätzen bleibt nach wie vor ein wichtiges Ziel, allerdings ist die finanzielle Lage der Träger inzwischen so prekär geworden, dass der Erhalt von aktuellen Frauenhausplätzen und das Personal bedroht sind. Unter anderem führen die Tarifsteigerungen dazu, dass die Eigenmittel der Einrichtungen steigen.Die Verantwortung, geeignete Lösungen zu finden, kann nicht auf die kommunale Ebene abgewälzt werden, denn die Landesebene wird von den Vorgaben der Istanbul-Konvention explizit in die Pflicht genommen. Die Lage spitzt sich in einigen Regionen zu und den Trägern fehlt die langfristige Perspektive.