Julia Post, MdL fragt:
„Ich frage die Staatsregierung: Wie viele Kinder unter und über drei Jahren haben im letzten Jahr in Bayern keinen Kitaplatz erhalten, wie viele Kinder unter und über drei Jahren stehen derzeit auf einer Warteliste für einen Kitaplatz und wie viele Kitaplätze fehlen aktuell in Bayern für unter und über Dreijährige, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Bedarfsplanung ist Aufgabe der Kommunen. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, den örtlichen Bedarf zu erheben und ein entsprechendes Angebot vorzuhalten. Die Daten zur örtlichen Planung werden nicht zentral erfasst. Es besteht zudem grundsätzlich keine Kita-Pflicht, d.h. die Eltern entscheiden selbst, ob sie Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen möchten. Der Freistaat refinanziert jeden belegten Platz im Rahmen der kindbezogenen Förderung, so dass lediglich Informationen über die in geförderten Einrichtungen und in der Kindertagespflege betreuten Kinder vorliegen. Dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) liegen demgegenüber aus den oben genannten Gründen aber keine Informationen vor, für wie viele Kinder ein Betreuungsangebot aktuell nicht in Anspruch genommen wird. Dem StMAS liegen auch keine Informationen zu örtlichen Wartelisten vor.