„Wie viele Kitas in Bayern bewegen sich derzeit am Rande ihrer Finanzierungsmöglichkeit, welche bayerischen Kommunen unterstützen ihre örtlichen Kitas nicht mit zusätzlichen freiwilligen finanziellen Leistungen, um die Unterfinanzierung abzumildern und wie haben sich die Elternbeiträge, die durchschnittlich in den bayerischen Landkreisen für einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Kita-Platz anfallen in den Jahren 2020 bis 2023 entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach Betreuungsalter und Landkreis oder zumindest Regierungsbezirk)?“
Antwort durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:
Die Kindertagesbetreuung ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Die Planungs- und Finanzierungsverantwortung liegt daher bei den Kommunen.
Der Freistaat Bayern refinanziert die Kommunen anteilig nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), diese wiederum refinanzieren die Einrichtungen in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft auf Grundlage dieses Gesetzes. Die gesetzliche Förderung erfolgt unbürokratisch als kindbezogene Förderung in Abhängigkeit von Buchungszeit und besonderen Bedarfen eines jeweiligen Kindes. Sie ist unabhängig von den tatsächlichen Betriebskosten, die in Abhängigkeit von der konkreten Situation vor Ort von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich sein können. Aufgrund der Ausgestaltung als kindbezogene Förderung liegen keine Informationen zu den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen der Träger vor. Ebenso werden etwaige zusätzliche kommunale Förderungen aufgrund der Zuständigkeit der Kommunen für den Bereich der Kindertagesbetreuung nicht zentralisiert erfasst.
Die Höhe der Elternbeiträge wird von den Trägern in eigener Verantwortung festgesetzt. Abgesehen von einer Vorgabe zur Staffelung der Elternbeiträge nach Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG bestehen keine landesrechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Es erfolgt daher auch keine zentrale Erfassung der Beitragshöhen.