Wie geht Gleichstellung auf Bayerisch?
Im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen (BayGLG) ist in Artikel 19 die Einrichtung einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten festgeschrieben, der besagt:
Bayerische Kommunen dürfen freiwillig eine Gleichstellungsbeauftragte vor Ort bestellen.
Für Bezirke gilt diese Regelung verpflichtend.
Art. 19 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
(1) 1Die Bezirke, die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bestellen, in der Regel nach vorheriger Ausschreibung, hauptamtliche oder teilhauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertretung mit deren Einverständnis. 2Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bezirks, des Landkreises und der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin. 3Die Einzelheiten der Bestellung richten sich nach Art. 13 Abs. 2 und 4, die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten nach den Art. 14 bis 18, soweit nicht durch Satzung etwas anderes bestimmt wird. 4Die Satzung kann eine Beteiligung bei Vorstellungsgesprächen auch ohne Antrag der Betroffenen vorsehen.
(2) Kreisangehörige Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte mit deren Einverständnis bestellen; Abs. 1 gilt entsprechend.
(3) Die Staatsregierung unterstützt die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten durch Einrichtung einer Vernetzungsstelle bei der beim Staatsministerium bestehenden Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Hier findest du Informationen zur Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Oberbayern:
- Gleichstellungsbeauftragter: Samuele Macari
- Stellvertreterin: Ioanna Karathanasi
- Weitere Stellvertreterin: Mahalia Schaller
Weitere Beispiele für Kommunen, in denen bereits eine Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt wurde:
Darüber hinaus unterstützt der Verein zur Förderung der Frauenpolitik e.V. die Vernetzung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Deutschland. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Bayern ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der die Interessen der Gleichstellungsbeauftragten bündelt und gegenüber der bayerischen Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden vertritt.
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