Kinder, Eltern, Träger und Kommunen nicht länger im Regen stehen lassen
Antrag im Bayerischen Landtag vom 16.10.2024
Kita-Rettungsschirm für Bayern – Kinder, Eltern, Träger und Kommunen nicht
länger im Regen stehen lassen
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Ansätze im Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 zur Förderung von Kindertageseinrichtungen an die aktuellen finanziellen Gegebenheiten anzupassen. Die alleinige Fortschreibung des Basiswertes ist hinsichtlich der
aktuellen Preissteigerungen nicht ausreichend. Da das verbleibende Defizit durch die Gemeinden nicht mehr in alleiniger Verantwortung ausgeglichen werden kann und insbesondere Träger ganz ohne Leistungsdefizit- oder Kooperationsvertrag die zusätzlichen Kosten nicht mehr tragen können, ist die Unterstützung des Freistaates nötig, um allen Kindertageseinrichtungen bis zur Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) die nötige Planungssicherheit zu gewähren und für Qualität und Verlässlichkeit der Kinderbetreuung zu sorgen.
Begründung:
Der gesetzliche Förderanspruch deckt nur einen Teil der Betriebskosten einer Einrichtung. Die nicht gedeckten Kosten müssen durch die Träger der Einrichtungen und über die Beiträge der Eltern gedeckt werden. Aufgrund von Inflation, Tarifsteigerungen, höheren Energiekosten und höheren Mieten sind die Kosten für eine angemessene Kinderbetreuung in bayerischen Kindertageseinrichtungen stark gestiegen. Für die Kommunen, die das Defizit zwischen der gesetzlichen Förderung durch den Freistaat und den tatsächlich entstehenden Kosten ausgleichen, ist dies inzwischen in sehr vielen Fällen nicht mehr finanzierbar. Und in jenen finanzschwachen Gemeinden, wo kein Defizitvertrag besteht, wissen die Träger noch weniger, wie sie die zusätzlichen finanziellen Belastungen schultern sollen. Die Eltern ächzen unter den erhöhten Elternbeiträgen für die Betreuung ihrer Kinder, die zu einer weiteren Erhöhung der Lebenshaltungskosten führen. Die Kitas sind zu weiteren Sparmaßnahmen gezwungen, um die Kosten noch irgendwie im Griff zu behalten. Das geht dann auf Kosten der pädagogischen Standards, auf Kosten des Personals in den Einrichtungen und auf Kosten der Kinder. Insbesondere Kinder mit Behinderung oder besonderen Bedarfen finden kaum noch Plätze. Dringend benötigtes Personal in den Einrichtungen geht verloren, da die Arbeitsbedingungen immer schlechter werden. Das Ziel, dass alle Kinder in Bayern einen Betreuungsplatz bekommen können sollen und in ihrer Kita nicht nur aufbewahrt, sondern gut aufgehoben sind und vor allem der Bildungsanspruch, der an die Kitas gestellt wird, kann so nicht mehr erreicht werden. Dies widerspricht dem, im Koalitionsvertrag von CSU und FREIE WÄHLER vereinbarten Ziel, die Inklusion in Kindertageseinrichtungen auszuweiten und zu vertiefen, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und mehr qualifiziertes Personal anzuwerben. Nachdem die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des BayKiBiG bisher nicht erfolgt ist, ist nun dringend ein Rettungsschirm aufzuspannen, der bis zur Novellierung des Gesetzes allen Kindertageseinrichtungen die nötige Planungssicherheit gewährt und für Qualität und Verlässlichkeit der Kinderbetreuung in Bayern sorgt.